Bedingungen des Verkaufs

1. Auslegung

1.1 Die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln dieser Klausel gelten für diese Bedingungen.

Käufer: die Person, Firma oder das Unternehmen, das die Waren von Kennedy kauft.

Kennedy: Kennedy Hygiene Products Limited (Firmennummer 01401268) mit eingetragenem Sitz in Brookside, Uckfield, East Sussex, TN22 1YA, oder eines ihrer Konzernunternehmen, einschließlich Kennedy Exports Limited (Firmennummer 02103231) mit eingetragenem Sitz in Brookside, Uckfield, East Sussex, TN22 1YA.

Bedingungen: diese Geschäftsbedingungen.

Vertrag: jeder Vertrag zwischen Kennedy und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren unter Einbeziehung dieser Bedingungen.

Lieferort: der Ort, an dem die Lieferung der Waren gemäß Klausel 4 zu erfolgen hat.

Waren: alle im Vertrag vereinbarten Waren, die Kennedy dem Käufer liefert (einschließlich Teilen davon).

1.2 Wörter im Singular umfassen den Plural und umgekehrt.

1.3 Überschriften beeinflussen die Auslegung dieser Bedingungen nicht.

2. Geltung der Bedingungen

2.1 Vorbehaltlich einer Änderung gemäß Klausel 2.2 erfolgt der Vertrag ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen und unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich solcher Bedingungen, die der Käufer mittels Bestellung, Auftragsbestätigung oder sonstigen Dokumenten geltend macht).

2.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe von Kennedy. Änderungen dieser Bedingungen oder Zusicherungen bezüglich der Waren sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und von einem Direktor oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Kennedy unterzeichnet sind.

2.3 Der Käufer bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen oder Zusicherungen berufen hat, die nicht im Vertrag enthalten sind. Diese Klausel beschränkt nicht Kennedys Haftung für arglistige Täuschung.

2.4 Jede Bestellung oder Angebotsannahme des Käufers gilt als Angebot des Käufers zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.

2.5 Der Käufer stellt sicher, dass die Bestellangaben und etwaige Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

2.6 Ein Angebot gilt erst dann als akzeptiert, wenn Kennedy eine Auftragsbestätigung versendet.

3. Beschreibung & Spezifikation

3.1 Jedes Angebot von Kennedy ist 28 Tage ab dem auf dem Angebot angegebenen Datum gültig.

3.2 Die Beschreibung und Menge der Waren ergeben sich aus Kennedys Angebot oder Auftragsbestätigung, vorbehaltlich dieser Bedingungen.

3.3 Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen, Formen und Werbematerialien dienen ausschließlich der ungefähren Beschreibung und bilden keinen Bestandteil des Vertrages.

3.4 Kennedy gibt keine Zusicherung oder Garantie bezüglich Ursprung oder Herstellungsquelle der Waren oder Teilen davon.

3.5 Von Kennedy hergestellte Werkzeuge bleiben Eigentum von Kennedy.

3.6 Vom Käufer zur Verfügung gestellte Materialien müssen geeignet sein und rechtzeitig sowie unentgeltlich in ausreichender Menge bereitgestellt werden.

4. Lieferung – Rücksendung

4.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die im Angebot genannten Liefermethoden, Daten und sonstigen Angaben.

4.2 Liefertermine sind Schätzungen und stellen keinen Fixtermin dar. Erfolgt keine Terminangabe, erfolgt die Lieferung innerhalb angemessener Zeit.

4.3 Nimmt der Käufer die Lieferung nicht an oder kann Kennedy wegen fehlender Anweisungen, Unterlagen oder Genehmigungen nicht liefern:

4.3.1 geht die Gefahr auf den Käufer über (einschließlich Verlust oder Schaden durch Kennedys Fahrlässigkeit);
4.3.2 gelten die Waren als geliefert;
4.3.3 kann Kennedy die Waren auf Kosten des Käufers lagern (einschließlich Lager‑ und Versicherungskosten).

4.4 Verweigert der Käufer die Annahme, muss Kennedy innerhalb von höchstens 3 Tagen schriftlich informiert werden. Beschädigte Waren müssen auf dem Lieferschein entsprechend vermerkt sein.

4.5 Rücksendung: nimmt der Käufer die Waren an und möchte sie zurückgeben, muss Kennedy innerhalb von höchstens 30 Tagen schriftlich benachrichtigt werden.

4.5.1 Die Gefahr verbleibt bis zur vollständigen Rückgabe bei Kennedy beim Käufer.
4.5.2 Rücksendungen müssen neu, unbenutzt und in Originalverpackung sein.
4.5.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung und eine gültige ARN (Authorised Return Note) werden keine Rücksendungen gutgeschrieben.
4.5.4 Rücksendungen müssen Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und eine gültige ARN deutlich sichtbar tragen.
4.5.5 Rücksendungen unterliegen einer Rücknahmegebühr: £20 oder 20 % des Rechnungswertes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

5. Nichtlieferung / Abweichungen

5.1 Kennedys Haftung für Nichtlieferung oder Falschlieferung beschränkt sich auf Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit oder Gutschrift zum Vertragswert.

5.2 Falschlieferungen müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.

5.2.1 Kennedy kann vor Ersatz / Gutschrift angemessene Informationen verlangen.
5.2.2 Nach Ablauf der 7 Tage besteht ggf. kein Anspruch mehr.

6. Gefahr / Eigentum

6.1 Die Gefahr geht bei Lieferung auf den Käufer über.

6.2 Eigentum geht erst über, wenn Kennedy alle Zahlungen vollständig erhalten hat:

6.2.1 für die Waren; und
6.2.2 für alle sonstigen Forderungen gegen den Käufer.

6.3 Bis zum Eigentumsübergang muss der Käufer:

6.3.1 die Waren treuhänderisch für Kennedy halten;
6.3.2 die Waren getrennt lagern und deutlich kennzeichnen;
6.3.3 keine Kennzeichnung entfernen oder beschädigen;
6.3.4 die Waren in gutem Zustand halten und voll versichern.

6.4 Besitzrecht endet sofort, wenn der Käufer insolvent ist, Pfändungen erfährt oder vertragliche Pflichten verletzt.

6.5 Kennedy kann Zahlung verlangen, auch wenn das Eigentum nicht übergegangen ist.

6.6 Kennedy erhält ein unwiderrufliches Zugangsrecht zu den Räumlichkeiten, um die Waren zu prüfen oder zurückzuholen.

6.7 Diese Klausel bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.

7. Preis

7.1 Der Preis ergibt sich aus Kennedys Angebot, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

7.2 Kennedy kann Preise bei gestiegenen Kosten (z. B. Wechselkurse, Löhne, Material, Transport) erhöhen.

7.3 Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport, Versicherung usw.

8. Zahlung

8.1 Zahlungsziel ist 30 Tage nach Rechnungserhalt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

8.2 Zahlungstermine sind wesentlich für den Vertrag.

8.3 Kennedy stellt eine einzige Rechnung aus, auch bei Teillieferungen.

8.4 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag bei Kennedy gutgeschrieben ist.

8.5 Bei Vertragsbeendigung werden alle offenen Beträge sofort fällig.

8.6 Abzüge (z. B. Aufrechnung, Rabatt) sind nur mit gültigem Gerichtsbeschluss erlaubt.

8.7 Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen von 3 % über LIBOR pro Jahr an. Kennedy kann zusätzlich Zinsen nach dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 verlangen.

9. Qualität

9.1 Kennedy gewährleistet, dass die Waren bei Lieferung und für 12 Monate ab Lieferdatum von zufriedenstellender Qualität sind.

9.2 Keine Haftung besteht, wenn:

9.2.1 der Käufer die Waren beschädigt;
9.2.2 Anweisungen zu Installation, Lagerung oder Nutzung nicht befolgt wurden;
9.2.3 der Fehler auf einem vom Käufer gelieferten Design beruht;
9.2.4 der Käufer Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung vornimmt.

9.3 Kennedy kann nach eigener Wahl reparieren, ersetzen oder den Preis anteilig erstatten.

9.4 Nach Erfüllung gemäß 9.3 besteht keine weitere Haftung.

10. Geistige Eigentumsrechte

10.1 Dritte können Rechte an den Waren besitzen; Kennedy übernimmt keine Gewähr für Nichtverletzung solcher Rechte.

10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte bleiben bei Kennedy bzw. Dritten. Keine Übertragung.

10.3 Der Käufer stellt Kennedy von Ansprüchen frei, wenn Waren nach Spezifikation des Käufers gefertigt wurden.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Diese Klausel regelt Kennedys gesamte Haftung.

11.2 Gesetzliche Garantien sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

11.3 Haftungsausschlüsse gelten nicht für:

11.3.1 Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
11.3.2 gesetzlich nicht ausschließbare Haftung;
11.3.3 Betrug oder arglistige Täuschung.

11.4 Haftung ist auf den Vertragswert begrenzt.

11.5 Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust oder Folgeschäden.

12. Freistellung

Der Käufer stellt Kennedy von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Export oder Weiterverkauf der Waren frei.

13. Abtretung

13.1 Kennedy kann den Vertrag abtreten.
13.2 Der Käufer benötigt für jede Abtretung Kennedys Zustimmung.

14. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle von Kennedy (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Epidemien) kann Kennedy Lieferung verschieben oder den Vertrag kündigen. Dauert das Ereignis über 60 Tage, darf der Käufer kündigen.

15. Allgemeines

15.1 Der Käufer ist für Export‑ und Importgenehmigungen verantwortlich.

15.2 Der Käufer trägt Verantwortung für die Rücknahme/Entsorgung von Elektro‑/Elektronikgeräten gemäß geltendem Recht und stellt Kennedy von allen entsprechenden Pflichten frei.

15.3 Ungültige Bestimmungen bleiben im Übrigen wirksam.

15.4 Verspätete oder unterlassene Durchsetzung gilt nicht als Verzicht.

15.5 Verzicht auf eine Pflichtverletzung gilt nicht für spätere Fälle.

15.6 Keine Drittbegünstigten gemäß Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999.

15.7 Der Vertrag unterliegt englischem Recht; Gerichtsstand sind ausschließlich englische Gerichte.

16. Mitteilungen

16.1 Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen (Handzustellung, Post oder E‑Mail).

16.2 Zugang:

16.2.1 Post: 2 Werktage nach Versand;
16.2.2 persönliche Zustellung: am Tag der Übergabe;
16.2.3 Fax: vor 16:00 Uhr am selben Werktag;
16.2.4 E‑Mail: sofern keine Fehlermeldung erfolgt.